Gemeinde Auenwald

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Aktuelles aus dem Rathaus

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 19.3.2018

Fragestunde:
Aus der Mitte der Bevölkerung wurden Fragen an den Bürgermeister bezugnehmend auf die Nutzung eines Gewerbegrundstücks in Mittelbrüden, der Ortskernsanierung Oberbrüden, des Bebauungsplans Heslachhof und der anstehenden Sanierung der Bürgerwaldstraße wie auch die Verbesserung der Breitbandversorgung in Auenwald gestellt.
Bekanntgaben
     - Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist am Montag, den 23.04.2018.
- Als neue Sachgebietsleiterin Bauverwaltung wurde Frau Brit Ilse vorgestellt.
-          Bürgermeister Ostfalk dankte dem Partnerschaftskomitee, vertreten u.a. durch Frau Ulrike Rückert und Herrn Dieter Seiter wie auch bei den Schulleiterinnen Barbara Hirzel und Charlotte Becker sowie unseren Französischlehrern Michaela Venturini und Luigi Venturini für ihr großartiges und liebevolles Engagement beim Schüleraustausch. Ca. 40 Schüler der Grundschule aus Beaurepaiere haben Auenwald besucht und viele positive Eindrücke mit nach Frankreich genommen.
Vom 15.06. bis 17. 06.2018 wird dann das große Partnerschaftsjubiläum anlässlich des 30 jährigen Bestehens gefeiert.
     -   Bürgermeister Ostfalk bedankte sich bei allen ehrenamtlichen Bürgern, Vereinen und Schülern wie auch bei der Feuerwehr für die Hilfe bei der letzten Flurputzete. Besonderen Dank sprach Bürgermeister Ostfalk gegenüber den Mitorganisatoren Erich Beck aus Lippoldsweiler und Eugen Bühner aus Mittelbrüden aus.
- Im Bereich der Wasserversorgung wurde die Förderung in Zusammenhang eines Strukturgutachtens im Wert von 8.100 Euro erzielt.
- Der Zweibelberg mit seiner neuen Spiel- und Erlebniswelt wird am Freitag, den 20.04.2018 eröffnet.
- Das Thema der Elektromobilität wird im Weissacher Tal interkommunal weiter verfolgt.
- Wie der Ausbau zur Verbesserung unserer Breitbandversorgung erfolgen kann bzw. soll, wird derzeit vom Backnanger Unternehmer tkt als Konzept erarbeitet.
- Die Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ebersberg und Waldenweiler wird längstens bis zum 12.05.2018 genehmigt. Dann muss die Baumaßnahme abgeschlossen sein.
- Bürgermeister Ostfalk beglückwünschte Frau Rückert stellvertretend für den Gemeinderat zu ihrem runden Geburtstag.


Gewerbegebiet Hofäcker – Mittelbrüden:
Feststellung des 1. Städtebaulichen Entwurfs
Herr Schelling vom Büro Käser aus Fellbach stellte die wesentlichen Änderungen zum Konzept vor. Die Fläche wurde gegenüber den ersten Konzepten auf weniger als die Hälfte reduziert. Bürgermeister Ostfalk ergänzte noch Antworten auf verschiedene Anfragen. Im Gemeinderat entstand dann eine kurze Diskussion über den Schutzstreifen und die Pflege Schutzflächen zu den landwirtschaftlichen Grundstücken.
Enbloc wird sodann mehrheitlich wie folgt abgestimmt:
1. Der städtebauliche Entwurf des Ingenieurbüros Käser aus Fellbach vom 1.3.2018 mit Lageplan, Begründung und Textteil mit örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt.
2. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt


Landessanierungsprogramm „Ortskern Oberbrüden“

a) Festlegung des Kostenerstattungsbetrages der Gemeinde für private Ordnungsmaßnahmen (Gebäudeabbrüche) im Bereich des
b) Sanierungsgebietes „Ortskern Oberbrüden“
Herr Glassl stellte Landessanierungsmaßnahme umfassend vor. Im Gemeinderat entstand eine intensive Diskussion über die Verteilung und Darstellung der Förderquote. Bürgermeister Ostfalk erklärte noch einmal, dass in allen Veranstaltungen mit der Bürgerschaft wie auch in allen Sitzungen und im Flyer, den die Betroffenen erhalten haben, die Förderhöhe und die Fördermöglichkeit erklärt wurden.
Mehrheitlich wurden dann die folgenden Beschlüssen gefasst:
1. Im Falle eines Gebäudeabbruchs im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Ortskern Oberbrüden“ werden die Abbruchkosten mit einer Förderquote von 100 % erstattet.
2. Erfolgt nach dem Abbruch ein Neubau, wird die Erstattung auf max. 25.000 Euro je Maßnahme gedeckelt.
3. Erfolgt nach dem Abbruch keine Neubebauung sondern die Gestaltung einer Freifläche, wird die Erstattung auf max. 10.000 Euro je Maßnahme gedeckelt.
4. Erfolgt nach dem Abbruch keine Neubebauung und keine Gestaltung der Freifläche, kann nur dann eine Erstattung von max. 5.000 Euro erfolgen, wenn das Ortsbild durch die Abbruchmaßnahme aufgewertet wird.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein regelmäßiges Berichtswesen an den Gemeinderat.
Das Sanierungsgebiet wurde um zwei kleine Bereiche erweitert.
 

Vergaben:
I. Ausbau der Bürgerwaldstraße/Rottmannsberger Straße  
hier: Auftrag für die Erd-, Verbau-, Entwässerungs-, Druckrohrleitungs-,Verkehrswegebauarbeiten
Herr Zwink vom Büro Frank aus Backnang berichtete kritisch von der deutlichen Kostensteigerung im Tiefbau. Die negative Entwicklung mit einer Preissteigerung von ca. 33 % sei dem Zeitfenster und dem Fortschritt des Jahres sowie der Tatsache der vollen Auftragsbücher der Unternehmer geschuldet. Bürgermeister Ostfalk unterstreicht die Situation und schlug daher eine Aufhebung vor. Die Ausschreibung kann somit in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro im Sommer/Herbst 2018 vorgenommen werden, um vertretbare Angebotspreise zu erhalten.
Nach einem Austausch der Meinungen im Rat und der möglichen Option der Veränderung der Angebotspreise ergingen einstimmig die Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass wegen unangemessen hoher Angebotspreise eine Auftragserteilung an den günstigsten Bieter nicht erfolgen kann.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Ausschreibung der Tief- und Straßenbaumaßnahme Bürgerwaldstraße/Rottmansberger Straße gem. § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A wegen unangemessen hoher Angebotspreise aufzuheben.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Frank das weitere Vorgehen zur Umsetzung dieser Maßnahme abzustimmen.

II. Neubau der Mehrzweckhalle Hohnweiler     
hier jeweils Auftrag für     
1. Wärmedämmverbundsystemarbeiten mit Klinkerriemchen,
2. Türenarbeiten
3. Prallwandarbeiten
4. Sportbodenarbeiten
5. Außenanlagenarbeiten
6. Estricharbeiten
7. Trockenbauarbeiten
8. Mobile Trennwandarbeiten
9. Dachabdichtungsarbeiten
10. Sportgerätelieferung
11. Trennvorhangeinbau
12. Malerarbeiten
 
Unter II. stellte Herr Rommel vom Büro Knecht aus Ludwigsburg die einzelnen Gewerke und die Angebotsergebnisse sowie die Vorschläge vor. Der Gemeinderat hatte zu einzelnen Gewerken Rückfragen. Auch wollte der Gemeinderat wissen ob die jeweiligen Angebotspreise realistisch sind und ob die zeitlichen Vorgaben für die Gesamtbaumaßnahme eingehalten werden. Herr Rommel bestätigte dies und Bürgermeister Ostfalk wies auf eine anstehende Besichtigung der neuen Mehrzweckhalle am 5. Mai 2018 im Rahmen des Tags der Städtebauförderung für alle Interessierte hin. In Zusammenhang mit der Vergabe der Außenanlage wurde auf eine Veränderung mit der Rücknahme eines Gebots eines Anbieters weiter diskutiert.
Einstimmig wurde dann wie folgt beschlossen:
Der Auftrag für die Ausführung der Wärmedämmverbundsystemarbeiten mit Klinkerriemchen für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma BB Stuck, Aldingen zum Preis 41.295,14 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten (Türen) für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Ulrich & Schön, Fellbach-Schmiden zum Preis von 38.201,38 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten (Türen) für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Ulrich & Schön, Fellbach-Schmiden zum Preis von 38.201,38 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Arbeiten am Sportboden für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Becker GmbH, Berlin zum Preis von 74.593,66 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Estricharbeiten für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Ade, Backnang zum Preis von 13.416,43 € inkl. MwSt. vergeben
Der Auftrag für die Ausführung der Trockenbauarbeiten für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Lück GmbH, Backnang zum Preis von 33.721,13 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für die Ausführung der Arbeiten der mobilen Trennwand für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Multiwal, Großrudestedt zum Preis von 11.080,09 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Müller GmbH & Co. KG, Riederich zum Preis von 30.671,12 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für die Sportgeräte für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Benz, Winnenden zum Preis von 43.454,12 € inkl. MwSt. vergeben.
Der Auftrag für den Trennvorhang für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma Politz Metallbau, Edersleben zum Preis von 21.301,00 € inkl. MwSt., inkl. Wartung vergeben.
Der Auftrag für die Malerarbeiten für den Neubau der Mehrzweckhalle in Hohnweiler wird an die Firma H. Schmid, Ludwigsburg zum Preis von 19.861,70 € inkl. MwSt. vergeben.
Weiter wurde auf Antrag des Gemeinderats die Außenanlage mehrheitlich an die Firma Benignus aus Backnang zum Angebotspreis in Höhe von 258.721,20 € incl. Mwst. vergeben.


Neubaugebiet „Hauäcker“ in Hohnweiler
a) Verkaufspreise der Grundstücke
b) Straßennamen im neuen Baugebiet

Bürgermeister Ostfalk begründete die Vorlage. In Bezug der Bauplatzpreise war ihm wichtig die 300 € je qm nicht zu überschreiten. Dies sei vor allem wegen der sozialen Komponente wichtig. Nicht nur Vermögende sollten in Auenwald einen Bauplatz von der Gemeinde erwerben können.
Der Gemeinderat wollte noch wissen, ob der Verwaltung auf der Nordseite des Baugebiets Auffüllungen bekannt seien. Der Bürgermeister verneinte dies, da dort der Bauuntergrund untersucht wurde.
Nach Diskussion über die Bauplatzpreise wurde ein ergänzender Antrag gestellt, der abgelehnt wurde.

Mehrheitlich wurde dann wie folgt entscheiden:
a) Die Verkaufspreise für die gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Hauäcker“ in Hohnweiler werden wie folgt festgelegt:
1. Preiszone rot: Bauplätze  „am Rand“ des Baugebiets für 290 € je m² voll erschlossen
2. Preiszone gelb: Bauplätze „mitten“ im Baugebiet für 280 € je m² voll erschlossen

c) Einstimmig wurde dann Beschluss über die Straßennamenbenennung entschieden:
Im geplanten Baugebiet „Hauäcker“ werden für die zwei Straßen gemäß beigefügtem Plan folgende Straßennamen beschlossen:
- „Hauäcker“
- „Im Hochgrund“


Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang
Einstimmig wurden folgende Änderungen wie folgt zugestimmt.
1.  Der  47. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang; Erweiterung der gemischten Baufläche "Heslachhof", Gemeinde Auenwald, Ortsteil Oberbrüden, Flur Heslachhof
 - Auslegungsbeschluss- wird zugestimmt.
2.  Der  48. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche "Zur Fuchsklinge", Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
- Auslegungsbeschluss- wird zugestimmt.
Mit Ergänzungen und Wortlauten der Erhaltung von Ackerland und Zufahrtssicherung für die Landwirtschaft wurden mehrheitlich folgende Änderungen zugestimmt:
3.  Der  49. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang gewerbliche Baufläche "Wanne" (Erweiterung Wannengrund), Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
- Auslegungsbeschluss- wird zugestimmt.
4. Der  50. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang Erweiterung Sonderbaufläche „Steinbruch Fa. Gläser", Gemeinde Kirchberg an der Murr, Ortsteil Zwingelhausen
- Aufstellungsbeschluss- wird zugestimmt.


Gebührenrechtliche Abrechnung der Abwassergebühren der Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016
Herr Glassl stellte die Betriebsabrechnung vor. Ohne weitere Diskussion erging einstimmig folgender Beschluss:
Die Betriebsabrechnungen für die zentrale Schmutz und Niederschlags-wasserbeseitigung der Jahre 2013 – 2016 vom 08.03.2018, erstellt durch das Büro Schneider & Zajontz, werden entsprechend den Seiten 2 bis 5 der Anlage festgestellt.


Abwassergebühren
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
-Bevorratungsbeschluss-
Ohne weitere Diskussion wurde einstimmig wie folgt abgestimmt:
Um eine rückwirkende Änderung der Abwassersatzung vornehmen zu können, werden die Bürger der Gemeinde Auenwald nochmals im Mitteilungsblatt über eine mögliche Gebührenerhöhung zum 1.1.2018 informiert.


Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Heslachhof“, 
 hier: Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Satzungsbeschluss
Herr Roos vom Planungsbüro Roosplan aus Backnang stellte die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Angrenzer vor. Wegen der Nutzung eines Feldweges entstand eine kurze Diskussion im Rat mit dem Hinweis der Gleichbehandlung und Überprüfung möglicher Vereinbarungen, auch aus der Vergangenheit.
Einstimmig ergingen sodann folgende Beschlüsse. ‘
1. Die im Rahmen der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 11.08.2017 bis 11.09.2017, sowie der Planoffenlage vom 26.01.2018 bis 26.02.2018 eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den dort beigefügten Abwägungsvorschlägen gegeneinander und untereinander abgewogen.
2. Der Bebauungsplan "Heslachhof", bestehend aus Lageplan mit zeichnerischen Festsetzungen, Legende und Verfahrensvermerken vom 19.03.2018 (Anlage 1) und dem Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht vom 19.03.2018 (Anlage 2) werden nach § 10 BauGB i.V.m. § 74 LBO und § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen.


Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden zu.
Kritisch wurde die späte Vorlage und somit die späte Erstellung einer Spendenbescheinigung für die Spender angemerkt.
Nachfolge im Gemeinderat
a) Antrag von Ulrike Rückert auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
b) Feststellung, dass bei Raban Hoffmann keine Ablehnungs- oder Hinderungsgründe vorliegen
Bürgermeister Ostfalk bedankte sich bei Frau Rückert und erklärte dem Rat den sogenannten berechtigten Grund für ein Ausscheiden.
Einstimmig wurde sodann im Gemeinderat wie folgt abgestimmt:
a) Es wird festgestellt, dass bei Ulrike Rückert ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt. 
b) Es wird festgestellt, dass beim Nachfolger als Gemeinderat Raban Hoffmann keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen
 

Verschiedenes
Die Gemeinderäte hatten verschiedene Anregungen und Fragen an die Verwaltung bezugnehmend der Brücke Utzenhof, der Verkehrsreglung in Oberbrüden, dem Glas- und Papiercontainerstandort in Lippoldsweiler und der Wartezeit der Buslenker in der Forststraße.