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Der Handels- und Gewerbeverein Auenwald hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass aus organisatorischen Gründen die für 9. Oktober 2016 geplante Messe Marktplatz Auenwald nicht stattfinden wird. Dadurch entfällt auch der Grund für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags in ganz Auenwald. Da der Gemeinderat die Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntags in seiner Sitzung am 9. Mai 2016 per Satzung beschlossen hat, muss auch die Aufhebung durch einen Satzungsbeschluss erfolgen. Daher hat der Gemeinderat die nachfolgend aufgeführte Satzung in der Sitzung am 19. September beschlossen.
Gemeinde Auenwald
Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 9. Oktober 2016
Aufgrund von § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg i.V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung vom 14. Februar 2007 (Ladenöffnungsgesetz, GBl. S. 135) hat der Gemeinderat am 19. September 2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Verkaufsoffener Sonntag
Die Satzung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 9. Oktober 2016, durch den Gemeinderat am 9. Mai 2016 als Satzung beschlossen, wird aufgehoben.
§ 2
In Kraft treten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen¬über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Auenwald, den 19. September 2016
Karl Ostfalk
Bürgermeister